Samstag, 22. März 2008

Securities

Zu einem gestrigen Bericht im Kurier:
"...Mit nicht geringem Erstaunen lese ich im Kurier, daß laut dortigen <securities> das Photographieren im Bahnhof Praterstern 'nicht ohne Erlaubnis' möglich ist. Da habe ich mich also als langjähriger Anrainer und Eisenbahnphotograph einer notorischen Übertretung schuldig gemacht, indem ich seit vielen Jahren zuerst den Verfall und jetzt den Wiederaufbau dieses Bahnhofs in Bildern festgehalten habe. Muß ich jetzt einer Strafe gewärtig sein oder kann ich mit Gnadenerlaß rechnen, wenn ich alle Bilder sofort vernichte bzw. lösche? Und wo bekäme man denn als Privatperson so eine Erlaubnis? Und wo beginnt die Photographierverbotszone? Darf man im Bahnhofsbereich mit seinem 'hochwertigen Branchenmix' auch keine Bilder von Verwandten oder Bekannten bei der Verabschiedung mehr machen?

Ich hätte gedacht, daß derartige Verbote mit dem Fall des Eisernen Vorhanges aus der Welt geschafft seien, habe dabei aber vergessen, dass in den Kadern der "securities" die totalitäre Mentalität weiterlebt. Und zum Schluß noch eine Bemerkung, die es gestattet, meine Stellungnahme als unsachlich abzutun: Manche der Securities unterscheiden sich wirklich nur durch die Uniform und nicht durch die Physiognomie von den Elementen, die sie abhüten sollen."

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